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MANAGEMENT

unsere gedankliche Initiative, ultimativ die Kosten zu sparen

Unternehmen, die ihre wirtschaftliche Zukunft angesichts steigender Energiekosten 'im Keller' sehen, denken über neue Investitionen nach, um dieser Kostenbedrohung über autarke betriebliche Lösungen zu begegnen. Aus diesem 'Keller' heraus plant man quasi in 'Parterre' eine BHKW und noch darüber eine Photovoltaik oder ähnliches. Auch Rückgewinnung von Energie wird dann zum Thema.

Eine solche Denkweise wird jedoch später zu ernüchternden Ergebnissen führen, wenn man nicht rechtzeitig erkannt hat, dass man vor einer solchen Planung bis ins 'Dachgeschoss seiner eigenen Ideen' konsequent gestiegen wäre, aus dem heraus man die gesamte technische, logistische und nicht zuletzt die wirtschaftliche Verträglichkeit aller solcher Insellösungen auf ein betriebliches Gesamt-Konzept hin entwickelt hätte. Das erspart Geburtsfehler und Nöte, irgendwo noch wieder um- bzw. nachrüsten zu müssen.

Will also heißen: Gewillt sein zum Energie-Management (EMS).
Grundlage jedem „EMS“ stellt das Management jeglicher anfallender Verbrauchsdaten dar. Da ich Ihren Energieeinkauf regle, kommen Sie automatisch an strukturierte Verbrauchsdaten, ohne diese neu erheben zu müssen.

Erneuerbare-Energiengesetz (EEG) 2012:

Auf Antrag kann die EEG-Abgabe von produzierenden Unternehmen ab 1 GWh Stromverbrauch p.a. und Stromkosten von mindestens 14 % der Bruttowertschöpfung begrenzt werden. Ab 10 GWh ist die Vorlage eines Nachweises über das laufende Energiemanagement gemäß EN ISO 50001 sogar Pflicht.

Strom- / Energiesteuer 2013-2014:

Produzierende Unternehmen, die in der Vergangenheit einen Spitzenlastausgleich bei Strom- bzw. Energiesteuer erhalten haben, verlieren ab 01.01.2014 spätestens 2015 den Anspruch auf diesen Teil ihrer steuerlichen Entlastung, wenn sie nicht gleichzeitig für gemeldete Verbräuche 2013 die Planung eines Managementsystems ankündigen bzw. für Verbräuche dann 2014 dieses Verfahren in Angriff genommen haben. Dies stellt somit einen zusätzlichen Anreiz dar, den drohenden Ausfall von Steuerrückzahlung quasi als Investitionsvorschuss umzubewerten.

Aus meiner Erfahrung stehen Unternehmer sehr oft vor einer problematischen Entscheidung, 'ob sich das lohnt'. Ich meine, aus dem oben Gesagten, kann sich ein nachhaltigeres Management der Energieverbräuche langfristig immer auszuzahlen. Da stellt die „Wegquerung“ des Hauptzollamtes einen zusätzlichen Anreiz dar.

Aber aus dem fachlichen Einzelgespräch mit mir lässt sich erst deutlicher ableiten, welche Motive Sie ehrlich bewegen sollten und ob ein solches einzurichtendes Management Nutzen bringt.

Hier bieten sich die folgenden Ansätze an:

Energiemanagement nach DIN EN 50001

Energieaudit nach DIN 16247-1

Wichtig zu wissen: Ich berate Sie gerne bei der schrittweisen Einführung eines Energie-Managements. Dazu bin ich ausgebildet als Umweltbetriebsprüfer gemäß EN ISO 14001 (Umweltmanagementsysteme), welche Vorbild für die neue EN ISO 50001 ist. Zugleich können Sie mir anvertrauen, den regional nächsten Gutachter / Auditor zu gewinnen, wenn Sie ein offizielles Testat zur Vorlage bei der BAFA oder einem der Hauptzollämter benötigen.


Energiemanagement nach DIN EN 50001

Zum Energiemanagement gehört die Planung und der Betrieb von energietechnischen Erzeugungs- und Verbrauchseinheiten. Ziele sind sowohl die Ressourcenschonung als auch Klimaschutz und Kostensenkungen, bei Sicherstellung des Energiebedarfs der Nutzer. Der Teilbereich Energiecontrolling unterstützt das kosten- und materialeffiziente Energie- und Stoffstrommanagement.

Für mittelständische Unternehmen dürfte unter vielen anderen Aspekten die nachhaltigere Bewirtschaftung immer teurer werdender Einkäufe stehen.

Bei der Planung unterscheidet man zwischen Gesamtkonzept (Strategiekonzept) und Detailkonzepten, wie Wärmeschutz, Kraft-Wärme-Kopplung, Wärmedämmung, Deckung des Strombedarfs, etc. Im Strategiekonzept ist es notwendig, die generellen Ziele des Energiemanagementkonzepts zu definieren. Dazu zählen bspw. Unabhängigkeit in der Energieversorgung (Wärme oder elektrische Energie), Erhöhung der Spannungsqualität, Kostenoptimierung.

Die anschließende Bestandsaufnahme und Auswertung besteht im Wesentlichen aus der Erfassung und Analyse des Energieverbrauchs der betrachteten Liegenschaft in Form von Lastgängen (Wärme und Strom), Energiekennzahlen (beispielsweise spezifischer Energieverbrauch je m² und Jahr), tendenziellen, zukünftigen Entwicklungen (Ausweitung von Produktionsstätten, Zunahme von gesetzlichen und restriktiven Rahmenbedingungen), sowie die entsprechende Bewertung und Einordnung der Ergebnisse.

Anschließend wird auf ein allumfassendes Konzept hingearbeitet, welches das Strategiekonzept und die aktuellen und zukünftigen Energiebedarfe abdeckt. Wichtig ist, die möglichen Detailkonzepte ausführlich zu erarbeiten, um eine abschließende Variantenrechnung durchführen zu können. Mögliche Varianten könnten die Anzahl der eingesetzten BHKW-Module, die Fahrweise eines BHKW (wärmeorientiert - Deckung des gesamten Wärmebedarfs mit/ohne Zunahme eines Spitzenlastkessels, stromgeführt - Deckung der kostenintensiven Lastspitzen zu Starklastzeiten), der Grad der aufzubauenden Wärmedämmung eines Gebäudes, der Einsatz verschiedener Primärenergieträger etc. sein.

Abschließend ist das erarbeitete Energiemanagementkonzept, unter Berücksichtigung von Gesamt- und Detailkonzepten umzusetzen und zu evaluieren. Dabei erweist sich der Einsatz umfangreicher Leittechnik als hilfreich, um sowohl die einzelnen eingesetzten Erzeugereinheiten steuern, wie auch unabhängig kontrollieren zu können. Der Prozess des Energiemanagements ist dabei ein sich iterativ Wiederholender, der stets kontrolliert werden muss. So ergeben sich spätere Optimierungspotentiale.

Wichtig zu wissen: Ich berate Sie gerne bei der Einführung dieses Managements. Dazu bin ich ausgebildet als Umweltbetriebsprüfer gemäß EN ISO 14001 (Umweltmanagementsysteme), welche Vorbild für die neue EN ISO 50001 ist. Zugleich können Sie mir vertrauen, den regional nächsten Gutachter / Auditor zu gewinnen, wenn Sie ein offizielles Testat zur Vorlage bei der BAFA oder einem der Hauptzollämter benötigen.

(auszugsweise aus Wikipedia.de)

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Abb.: Inhaltsverzeichnis der DIN ISO 50001 (Mit freundlicher Genehmigung)


Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Dies stellt den etwas kostengünstigeren, weniger ausladende Ansatz zum Management dar, da er sich gewissermaßen auf den Audit-Teil voriger Vorschrift konzentriert.

In Deutschland ist die Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 eine Möglichkeit für kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission, die Anforderungen des Strom- und des Energiesteuergesetzes für den Spitzenausgleich zu erfüllen.

Die Durchführung eines Energieaudits, also einer systematischen Untersuchung des Energieeinsatzes und Energieverbrauchs von Organisationen, Anlagen, Gebäuden und Systemen ist Grundlage zur Verbesserung der Energieeffizienz und Verringerung des Energieverbrauchs.

Die EN 16247-1 besteht aus 5 Abschnitten:

1 Anwendungsbereich

2 Normative Verweisungen

3 Begriffe

4 Qualitätsanforderungen

5 Elemente des Energieauditprozesses

Qualitätsanforderungen: Das Energieaudit muss angemessen, vollständig und repräsentativ sein, eine Analyse der Wirtschaftlichkeit der Möglichkeiten zur Energieeinsparung beinhalten und die Ergebnisse verifizierbar sein.

Die Ziele, Anforderungen, Anwendungsbereich und Grenzen des Energieaudits, Zeitraum seiner Durchführung und Anforderungen an die Daten, die vor Beginn des Audits zu sammeln sind, müssen vor dem Audit vereinbart werden. Das eigentliche Audit besteht aus einer Auftaktbesprechung, der Datenerfassung (historische Daten zum Energieverbrauch, vorherige Untersuchungen in Bezug auf Energie und Energieeffizienz, Energietarife, etc.), einem Außeneinsatz (Begehung des zu prüfenden Objektes, um den Energieeinsatz zu evaluieren und Bereiche und Prozesse zu ermitteln, wo zusätzliche Daten benötigt werden), einer Analyse (unter anderem: Energieflüsse und Energiebilanz sowie den Energieverbrauch beeinflussende Faktoren ermitteln, geeignete Energiekennzahlen festlegen, mögliche Einsparungen und dazu notwendige Investitionen evaluieren) und der Erstellung eines Berichts. Dieser wird in einer Abschlussbesprechung übergeben und erläutert.

Wichtig zu wissen: Ich berate Sie gerne bei der Vorbereitung eines kostengünstigen Audits. Dazu bin ich ausgebildet als Umweltbetriebsprüfer gemäß EN ISO 14001 (Umweltmanagementsysteme). Und den regional nächsten Gutachter / Auditor kann ich gerne für Sie vermitteln, wenn Sie ein offizielles Testat zur Vorlage bei der BAFA oder einem der Hauptzollämter benötigen.

(auszugsweise aus Wikipedia.de)


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Abb.: Inhaltsverzeichnis der DIN EN 16247 (Mit freundlicher Genehmigung)



Öffentlich zugelassene EMS-Gutachter

Die materiellen Kosten für Testate werden spätestens ab 2015 auch von der örtlichen Erreichbarkeit zugelassener Testierer abhängen. Deutschlandweit werden diese Testierer vermutlich höchst unterschiedlich verteilt sein. Dies bedarf dann zusätzlicher Organisation.

Eine unerwartete Fragestellung, die ich auszugsweise für den Bereich Nahrungsmittel hier darstelle

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Legende: „Zahl“ der Zulassungen und deren Umkreis auf eine runde Fahrstunde (ca. 70 km)

Abb.: RIVERSTROM Hans-Jörg Kramer e.K. - Stand 21.06.2013